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   BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53   

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https://dejure.org/1953,4505
BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53 (https://dejure.org/1953,4505)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1953 - 4 StR 516/53 (https://dejure.org/1953,4505)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1953 - 4 StR 516/53 (https://dejure.org/1953,4505)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1951 - 2 StR 5/51
    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53
    Eine Verletzung des § 61 Nr. 3 StPO kann nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Gericht seine Überzeugung vom Tathergang in einem für die Urteilsfindung wesentlichen Punkte auf die Aussage eines nicht vereidigten Zeugen gestützt hat (BGRSt 1, 8,BGH 2 StR 5/51 vom 9. Februar 1951 in NJW 1951, 325).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53
    Der Tatrichter darf zwar das hartnäckige leugnen eines Angeklagten als Ausdruck mangelnder Unrechtseinsicht oder Reue und damit als Anzeichen besonderer persönlicher Schuld oder Gefährlichkeit strafschärfend berücksichtigen (BGHSt 1, 103, 105) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50].
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 556/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53
    Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, ein Geständnis abzulegen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO); er hat ferner Anspruch darauf, dass grundsätzlich jeder Zeuge, der ihn belastet, seine Bekundungen in der Haupt Verhandlung vor den zur Entscheidung berufenen Richtern in seiner und aller Prozessbeteiligten Gegenwart nacht (BGHSt 1, 343).
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 164/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53
    Die Behauptung, ein benutztes Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden, kann die Revision schon deshalb nicht begründen, weil das Revisionsgericht ausser Stande ist nachzuprüfen, ob der Tatrichter die von dem Beschwerdeführer vermissten Fragen nicht tatsächlich gestellt hat (BGH 4 StR 885/51vom 5. September 1952, 4 StR 164/53 vom 18. Juni 1953).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Wenn die Strafkammer aus dieser Art der Verteidigung ungünstige Schlüsse auf die Einstellung des Angeklagten zu seinen Taten im Sinne mangelnder Unrechtseinsicht und fehlender Reue gezogen hat, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953; 1 StR 227/53 vom 10. November 1953).
  • BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65

    Versuchte Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Erregung geschlechtlichen

    Wie die Revision zwar richtig ausführt, darf nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, daß er bei seiner Verteidigung die erneute Vernehmung der Kinder in der Hauptverhandlung veranlaßt hat (vgl. BGHSt 1, 342; BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953).
  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 689/59

    Rechtsmittel

    Hier ist es dem Tatrichter nicht verwehrt, das Verhalten des Angeklagten straferschwerend zu berücksichtigen (u.a. BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953; 1 StR 195/55 vom 8. Juli 1955; vgl. ferner u.a. BGHSt 1, 103; 1, 105) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50].
  • BGH, 30.01.1958 - 4 StR 667/57

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer konnte zwar dem Angeklagten sein dargelegtes Prozeßverhalten zur Last legen (einerseits BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; zum anderen: BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953 - Strafsache Arndts, 15 KLs 4/54 StA Hagen).
  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 477/53

    Rechtsmittel

    Die Urteilsgründe ergeben sonach weder einen Verstoss gegen § 267 Abs. 3 StPO, noch enthalten sie sachlich-rechtlich einen zum Nachteil der Angeklagten ausschlagenden Rechtsfehler (vgl. BGH vom 29. Oktober 1953 - 4 StR 516/53).
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 227/62

    Rechtsmittel

    Eine andere Auffassung liefe auf eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung hinaus, weil der Angeklagte während der Verhandlung ständig der belastenden Vorstellung ausgesetzt wäre, wegen seiner erfolglos gebliebenen Einwendungen eine höhere Strafe zu erhalten (BGH Urt. v. 29. Oktober 1953 - 4 StR 516/53).
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